Johannes Süßmann
Johannes Süßmann
Karl Lauterbach will flächendeckend vierte Impfung für Ältere

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will eine vierte Corona-Impfung für alle über 60-Jährigen. Er werde den EU-Gesundheitsministern auf ihrer heutigen Sitzung vorschlagen, dafür eine Empfehlung auszusprechen, sagte der SPD-Politiker in Brüssel. Dies solle dann die EU-Kommission dazu veranlassen, sich mit der EU-Zulassungsbehörde abzustimmen.

Zur Begründung verwies Lauterbach auf neue Daten aus Israel, wonach eine vierte Impfdosis das Sterberisiko um 80 Prozent verringere. Eine neue Empfehlung sei deshalb "dringend nötig", sagte der Minister.

Zugleich warnte Lauterbach davor, bei der Viertimpfung auf einen von den Herstellerfirmen auf neue Varianten angepassten Impfstoff zu warten. Die Entwicklung verzögere sich, die angepassten Impfstoffe erwarte er für später, sagte Lauterbach. Gerade sei September der "Zielmonat" – das sei aber zu spät.

In Deutschland gilt die Empfehlung für eine vierte Impfung bisher nur für Personen, die älter als 70 Jahre sind und als Risikopatienten gelten
Johannes Süßmann
Johannes Süßmann
Joshua Kimmich laut Berichten schon länger geimpft

Sein Fall hatte bundesweit für Debatten gesorgt: Unter Verweis auf gesundheitliche Bedenken wegen angeblich möglicher Langzeitfolgen hatte Bayern-Fußballprofi Joshua Kimmich vor Monaten eine Corona-Impfung verweigert. Berichten zufolge hat sich das nun geändert: Laut dem Fachmagazin kicker ist der 27-Jährige schon seit mehreren Wochen geimpft. Auch die Bild-Zeitung berichtete darüber. Der FC Bayern bestätigte die Angaben nicht und teilte auf Nachfrage wie stets mit, dies sei Privatsache. Kimmichs Management hat bisher nicht auf Anfragen reagiert.

Der Fall hatte im Herbst nicht zuletzt wegen der hohen öffentlichen Aufmerksamkeit für den Profifußball länger für Aufsehen gesorgt. Wegen Kimmichs Verweis auf mögliche Langzeitschäden meldeten sich auch diverse Wissenschaftler zu Wort und betonten, dass es solche nicht gebe. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mischte sich ein und bot an, Kimmich die Spritze persönlich zu verabreichen. Der SPD-Politiker ist ausgebildeter Mediziner.
David Gutensohn
David Gutensohn
Bundesliga-Spiel Mainz gegen Dortmund abgesagt

Mit der Partie zwischen dem FSV Mainz 05 und Borussia Dortmund ist das erste Bundesliga-Spiel in dieser Saison wegen eines Corona-Ausbruchs abgesetzt worden. Einem entsprechenden Antrag der betroffenen Rheinhessen hat die Deutsche Fußball Liga am Freitag stattgegeben. Die Begegnung des 25. Spieltags war für Sonntag angesetzt. Als neuer Termin wurde Mittwoch, der 16. März festgelegt.

"Wir haben heute nur 14 einsatzfähige Spieler, darunter aber keinen spielberechtigten Bundesliga-Torwart", sagt der Mainzer Sportvorstand Christian Heidel. Der Club hatte am Donnerstag bekanntgegeben, dass sich gleich 19 Personen mit dem Virus infiziert und in häusliche Isolation begeben haben.
Angelika Finkenwirth
Angelika Finkenwirth

Wir informieren Sie auch weiterhin über die aktuelle Corona-Lage in Deutschland und der Welt. Unser aktuelles Liveblog finden Sie hier.
Chi Nguyen
Chi Nguyen
Weitere bundesweite Lockerungsstufe tritt in Kraft

Ab heute werden weitere Beschränkungen in vielen Bundesländern gelockert. In der Gastronomie gilt nun wieder die 3G-Regel. Das bedeutet, dass auch Ungeimpfte mit einem tagesaktuellen Test Zugang zu Restaurants und Gaststätten haben. Dies gilt auch für Übernachtungsangebote.

Außerdem dürfen Clubs und Diskotheken im Rahmen der 2G-Regeln wieder öffnen. Überregionale Großveranstaltungen dürfen mit 2G- oder 2G-plus-Regeln stattfinden. Veranstaltungen in Innenräumen sind mit einer Auslastung von maximal 60 Prozent zulässig, wobei nicht mehr als 6.000 Personen teilnehmen dürfen. Bei Veranstaltungen im Freien dürfen die Kapazitäten bis maximal 75 Prozent ausgelastet werden. Hier darf die Zahl von 25.000 Teilnehmenden nicht überschritten werden. 

Weitere Lockerungen sind für den 20. März geplant. 
Chi Nguyen
Chi Nguyen
Scheitelpunkt der Omikron-Welle steht bei Senioren noch bevor

Laut Angaben des Robert Koch-Instituts scheint der Höhepunkt der fünften Welle in den meisten Bundesländern überschritten. Bei Senioren dürften die Ansteckungen jedoch noch weiter zunehmen, teilte das RKI in seinem Wochenbericht mit. Bei den Altersgruppen ab 65 Jahren wurde allerdings nur ein abgeschwächter Anstieg verzeichnet. 
Ältere wurden erneut aufgerufen, sich impfen oder boostern zu lassen. Ole Spata/dpa
Ältere wurden erneut aufgerufen, sich impfen oder boostern zu lassen. Ole Spata/dpa
Insgesamt gehe der hohe Infektionsdruck in der Bevölkerung nur sehr langsam zurück, schrieb das RKI. “In Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein stiegen die Inzidenzen dagegen weiter oder wieder an." Auf Twitter appellierte das Institut erneut an die Bevölkerung, sich impfen zu lassen.

Aufgrund der leichten Übertragbarkeit der Omikron-Subvariante BA.2 könne eine deutlich langsamere Abnahme oder erneute Zunahme der Fallzahlen nicht ausgeschlossen werden, teilte das RKI weiter mit. Ein wichtiger Faktor für den weiteren Verlauf sei, wie stark Kontakte im Rahmen der geplanten Lockerungen zunehmen
Anne Jeschke
Anne Jeschke
RKI: Anteil von Omikron-Subtyp BA.2 wächst auf 38 Prozent

Die wohl noch leichter übertragbare Omikron-Untervariante BA.2 nimmt in Deutschland weiter zu. Nach den aktuellsten verfügbaren Daten lag ihr Anteil in einer Stichprobe vorletzte Woche bei rund 38 Prozent. In der Woche davor waren es rund 25 Prozent. Das schreibt das Robert Koch-Institut (RKI) in seinem Corona-Wochenbericht. Seit Anfang des Jahres steigt der BA.2-Anteil kontinuierlich, während der Anteil der bisher am meisten verbreiteten Omikron-Untervariante BA.1 weniger wird. Die Entwicklung ist auch international zu beobachten.

"Aufgrund der leichteren Übertragbarkeit der Sublinie BA.2 kann eine deutlich langsamere Abnahme oder erneute Zunahme der Fallzahlen nicht ausgeschlossen werden", schreibt das RKI. Am Donnerstag hat es nach längerem Rückgang einen leichten Anstieg der bundesweiten Sieben-Tage-Inzidenz gemeldet. Das könnte ein Ausreißer sein, vielleicht aber auch ein Hinweis auf eine Trendwende.
Larissa Kögl
Larissa Kögl
Arbeitsschutzverordnung soll bis 25. Mai verlängert werden

Die ursprünglich bis zum 19. März befristete Arbeitsschutzverordnung soll offenbar bis zum 25. Mai verlängert werden. Ein entsprechender Entwurf des Bundesarbeitsministeriums liegt ZEIT ONLINE vor. Demzufolge sollen die Arbeitgeber weiterhin dazu verpflichtet sein, ein Hygienekonzept aufrechtzuerhalten, Atemschutzmasken bereitzustellen und Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich von Zuhause arbeiten, mindestens zweimal pro Woche kostenfrei einen Test anbieten. Die Möglichkeit, bei der Umsetzung der Maßnahmen den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten zu berücksichtigen, entfällt hingegen.
Arbeitnehmerinnen, die nicht ausschließlich Zuhause arbeiten, haben laut Arbeitsschutzverordnung das Recht auf kostenlose Corona-Tests. Bild: Fabian Strauch/dpa
Arbeitnehmerinnen, die nicht ausschließlich Zuhause arbeiten, haben laut Arbeitsschutzverordnung das Recht auf kostenlose Corona-Tests. Bild: Fabian Strauch/dpa
Besonders kritisch sieht diese Verlängerung die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BMAS). Sie wendet sich nun in einem Schreiben an die zuständigen Gremien für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit und tritt für eine Entlastung der Arbeitgeber ein. Bei gleichzeitig eintretenden Lockerungen im allgemeinen gesellschaftlichen Leben würden die Betriebe weiterhin finanziell stark belastet. Die BMAS fordert explizit eine Streichung der Testangebotspflicht für Arbeitgeber.
Sören Götz
Sören Götz
Viele Bundesländer lockern am Freitag Corona-Regeln

In Deutschland fallen ab Freitag weitere Corona-Maßnahmen weg. In der Gastronomie und Hotellerie gilt künftig die 3G-Regel. In Clubs und Discos darf wieder getanzt werden, dort gilt 2G plus. Die neuen Lockerungen sind der zweite Schritt des bundesweiten Lockerungsplans. Baden-Württemberg und Thüringen haben bereits früher gelockert. In den anderen Bundesländern treten die Änderungen nun in Kraft. Ab dem 20. März sollen dann "alle tiefgreifenderen“ Maßnahmen entfallen – wenn die Lage in den Kliniken es zulässt.

Auch für Veranstaltungen gelten ab Freitag neue Regeln. Bund und Länder hatten festgelegt, dass bei Großveranstaltungen mehr geimpfte oder genesene Zuschauer (2G) zugelassen werden können als bisher. Drinnen liegt die Höchstzahl bei 6.000 Menschen bei einer maximalen Auslastung von 60 Prozent. Im Freien dürfen 75 Prozent der Höchstkapazität ausgeschöpft werden und maximal 25.000 Menschen sind erlaubt. In dem Beschlusspapier von Bund und Ländern wird aber nicht genau definiert, was als Großveranstaltung gilt.
David Gutensohn
David Gutensohn
Bund verlängert Corona-Hilfen für Kulturveranstaltungen
 
Angesichts weiter bestehender Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie erhalten die Veranstalter von Kulturevents auch künftig staatliche Unterstützung. Verlängert werden die Wirtschaftlichkeitshilfen und die Ausgleichszahlungen bei freiwilligen Absagen, wie das Bundespresseamt nach Beratungen von Kulturstaatsministerin Claudia Roth mit dem Bundesfinanzministerium und den Ländern mitteilte.
 
Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt bei kleineren Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden, die coronabedingt mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden müssen, einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen und sichert private Veranstalter zudem mit einer  Ausfallabsicherung ab. Bislang war die Registrierung hierfür nur für Termine bis zum 31. März 2022 möglich, dies wird nun bis Ende des Jahres verlängert.
Sarah Vojta
Sarah Vojta
90 Prozent der Impfungen in Bremen sind Erstimpfungen

Bremen hat als erstes Bundesland einen Anteil der Erstimpfungen von 90 Prozent erreicht – insgesamt geht die Impfkampagne bundesweit allerdings schleppend voran. Gestern wurden deutschlandweit rund 103.000 Impfdosen verabreicht, wie aus den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) hervorgeht. Am vorigen Mittwoch waren es mit rund 157.000 deutlich mehr.

Inzwischen haben 75,5 Prozent der Menschen in Deutschland (62,8 Millionen Menschen) einen Grundschutz, für den meist zwei Spritzen nötig sind. Zusätzlich erhielten 57,2 Prozent (47,5 Millionen) eine Auffrischungsimpfung. Mindestens einmal geimpft sind 76,3 Prozent (63,5 Millionen Menschen). Knapp ein Viertel der Bevölkerung ist ungeimpft. Die hohe Impfquote in Bremen erklärte das RKI damit, dass dort auch Menschen ohne Wohnsitz im Bundesland erfasst sind, die sich dort haben impfen lassen – etwa Seeleute oder Pendler aus Niedersachsen.

Seit einigen Tagen wird auch der neue Novavax-Impfstoff geimpft. Bisher wurden laut RKI rund 9.900 Dosen des US-Herstellers verabreicht. Es handelt sich um einen Proteinimpfstoff, also eine andere Technologie als bei den bisher zumeist eingesetzten mRNA-Präparaten von Pfizer und Moderna, gegen die manche Menschen Bedenken haben.
Sarah Vojta
Sarah Vojta
Pflegebeauftragte warnt vor pauschalen Besuchsverboten

Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Claudia Moll, hält pauschale Besuchsverbote in Alten- und Pflegeheime wegen der Pandemie nur noch in Ausnahmefällen für notwendig. "Wir haben umfangreiche Lockerungen beschlossen und bestimmte geimpfte Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne", erklärte die SPD-Politikerin. "Besuchseinschränkungen benötigen in dieser Situation eine besondere Rechtfertigung und nachvollziehbare Begründung." In den letzten Tagen hatte es vereinzelt Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen gegeben. 

Moll erhalte "hilflose und erschütternde Berichte darüber, dass in einigen Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit Corona-Infektionen zum Teil wochenlange pauschale Besuchsverbote für die gesamte Einrichtung ausgesprochen werden". Die Verzweiflung der Angehörigen könne sie gut nachvollziehen. Eine der ersten Lehren aus der Pandemie sei gewesen, dass die Isolation der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen fürchterliche Folgen habe, erklärte Moll weiter. "Ich appelliere daher an alle Beteiligten, bei einem Infektionsgeschehen in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden vor Ort zu prüfen, welche Maßnahmen notwendig sind und wie ein möglichst hohes Maß an Teilhabe und Besuchen für die Bewohnerinnen und Bewohner aufrechterhalten werden kann."
Lennard Simmons
Lennard Simmons
Außeruniversitäre Forschung zu Corona belief sich 2020 auf 600 Millionen Euro 
 
In Deutschland haben außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Jahr 2020 fast 600 Millionen Euro für Projekte mit Corona-Bezug ausgegeben. Die Gesamtausgaben für außeruniversitäre Forschung und Entwicklung beliefen sich in diesem Jahr auf 15,6 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Das waren rund vier Prozent mehr als im Vorjahr. 
 
Den Anstieg erklärte das Statistikamt vor allem mit Forschungsprojekten zur Corona-Pandemie, für die außeruniversitäre Einrichtungen fast vier Prozent ihres Gesamtbudgets ausgegeben hatten. Der Anteil der außeruniversitären Forschung an den Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung in Deutschland betrug demnach 15 Prozent. 
 
Besonders hoch seien die Anteile der Corona-Projekte in Bundesforschungseinrichtungen wie dem Robert Koch-Institut, dem Paul-Ehrlich-Institut und der Fraunhofer-Gesellschaft ausgefallen. In den Bundeseinrichtungen machte die coronabezogene Forschung sieben Prozent der Gesamtausgaben aus, in den Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft waren es neun Prozent. 
Sarah Vojta
Sarah Vojta
Fernseher-Verkäufe sinken nach Pandemieboom wieder

In Deutschland werden nach dem Absatzsprung im Jahr 2020 wieder deutlich weniger TV-Geräte gekauft. Im vergangenen Jahr sanken die Verkäufe um fast ein Fünftel auf 5,78 Millionen Fernseher, wie der Branchenverband gfu mitteilte. Allerdings tendierten Käuferinnen dazu, sich größere und hochwertigere TV-Modelle anzuschaffen. Der durchschnittliche Gerätepreis stieg auf 677 Euro – 2019 waren es noch etwa 100 Euro weniger.

Eine Rolle dürften dabei auch Engpässe bei Chips und anderen Bauteile gespielt haben, wie gfu-Geschäftsführerin Sara Warneke sagte. Zum Teil seien knappe Komponenten zunächst in die höherwertigen Geräte verbaut und Einsteigermodelle "stiefmütterlicher" behandelt worden. Insgesamt seien Hersteller unterschiedlich stark von den Engpässen betroffen gewesen. Besonders gelitten hätten Anbieter von Haushaltsgeräten. In der Branche werde damit gerechnet, dass sich die Versorgungslage im zweiten Halbjahr verbessere. 
Mit den Pandemiebeschränkungen kam für viele auch der Wunsch nach einem neuen Fernsehgerät. Foto: Maskot/Deepol/plainpicture
Mit den Pandemiebeschränkungen kam für viele auch der Wunsch nach einem neuen Fernsehgerät. Foto: Maskot/Deepol/plainpicture
Unter anderem wegen der Engpässe und des Kriegs in der Ukraine gibt der Branchenverband keine Umsatzprognose für das Geschäft im laufenden Jahr ab. "Aber tendenziell glauben wir, dass es in diesem Jahr nicht nach oben gehen wird." Im vergangenen Jahr wuchs der Markt um 3,1 Prozent auf mehr als 49 Milliarden Euro – nach einem Plus von 11,6 Prozent im Jahr 2020. 
Vanessa Vu
Vanessa Vu
Paar muss trotz coronabedingter Absage die Saalmiete für geplatzte Hochzeitsfeier zahlen

Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat im Fall einer geplatzten Hochzeitsfeier entschieden, dass veränderte Corona-Verordnungen nicht ausreichen, um von einem Mietvertrag zurückzutreten oder diesen außerordentlich zu kündigen. Geklagt hatte ein Paar aus Nordrhein-Westfalen, das am 1. Mai 2020 mit 70 Gästen feiern wollte. Zu der Zeit waren aber Veranstaltungen und Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum untersagt.

Ende April forderte das Paar die Miete von 2.600 Euro zurück – vergeblich. Das Amtsgericht Gelsenkirchen wies die Klage ab, daraufhin zogen sie vor das Landgericht Essen, das ihnen 1.300 Euro zusprach. Der BGH in Karlsruhe wies die Klage schließlich ganz ab. Grund: Den Klägern sei es "nicht unmöglich" gewesen, eine Hochzeitsfeier zu veranstalten. Das Mietobjekt habe weiterhin zur Verfügung gestanden (einen Mietmangel schlossen die Richter aus), außerdem hatte der Vermieter etliche Ausweichtermine auch noch für 2021 angeboten. Eine Verlegung der Feier wäre laut BGH zumutbar gewesen, zumal das Paar bereits Ende 2018 standesamtlich geheiratet hatte. Es seien keine Gründe ersichtlich gewesen, warum die Hochzeit ausschließlich am 1. Mai 2020 hätte stattfinden können. Sollte jemand doch nicht mehr feiern wollen, sei das ein eigenes Risiko.