Die rechtskräftig verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe muss als Zeugin vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags erscheinen. Dies sei einstimmig beschlossen worden, sagte der Ausschussvorsitzende Toni Schuberl (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur in München. Ein konkreter Termin, für den Zschäpe als Zeugin geladen wird, stand zunächst aber nicht fest.

Die Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) - Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt - war von 2001 an jahrelang mordend durch Deutschland gezogen. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen - erst damit war der NSU aufgeflogen.

Zschäpe, die einzige Überlebende des aus dem thüringischen Jena stammenden Trios, wurde 2018 nach mehr als fünf Jahren Prozessdauer zu lebenslanger Haft verurteilt - als Mittäterin, auch wenn es nie einen Beweis dafür gab, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Das Oberlandesgericht München stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf eine Revision Zschäpes im August 2021. Im vergangenen Oktober scheiterte sie zudem mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Verbindungen zur rechten Szene aufdecken

Ziel des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses im bayerischen Landtag ist es unter anderem, mögliche Verbindungen des NSU in die bayerische Neonazi-Szene aufzuklären. Dabei hoffen die Abgeordneten nun also auch auf Zschäpe. "Jede Person, die uns Antworten auf unsere Fragen geben kann, wollen wir vernehmen", betonte Ausschusschef Schuberl.

"Der NSU hat so vielen Menschen unendliches Leid zugefügt. Das ist nicht wiedergutzumachen", sagte Schuberl. "Aber Frau Zschäpe hat nun die Chance, den Angehörigen wenigstens die quälenden Fragen zu nehmen, indem sie Antworten gibt. Nur sie kann die Lücken schließen." Schuberl betonte: "Frau Zschäpe ist rechtskräftig verurteilt und hat nichts mehr zu befürchten, wenn sie offen aussagt." Mittel, um Zschäpe zu einer Aussage zu zwingen, gibt es freilich nicht.

Im NSU-Prozess hatte sich Zschäpe in schriftlichen Einlassungen geäußert sowie zweimal selbst zu Wort gemeldet. Schriftlich räumte sie ein, von den Banküberfällen ihrer Freunde Mundlos und Böhnhardt gewusst und die letzte Fluchtwohnung des Trios im sächsischen Zwickau in Brand gesteckt zu haben. Aber von den Morden und Anschlägen will sie immer erst im Nachhinein erfahren haben. Später sagte sie in einer kurzen Erklärung, sie bedauere ihr "Fehlverhalten" und sie verurteile, was Mundlos und Böhnhardt den Opfern "angetan haben". In ihren Schlussworten sagte Zschäpe: "Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe."

Das Münchner Oberlandesgericht folgte dagegen der Argumentation der Bundesanwaltschaft: Zschäpe habe sehr wohl "alles gewusst, alles mitgetragen und auf ihre eigene Art mitgesteuert und mit bewirkt".

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