München (dpa/lby) - Am dem heutigen Montag ist die Kulanzwoche bei der FFP2-Maskenpflicht vorbei. Von nun an drohen in öffentlichem Nahverkehr und Geschäften in Bayern 250 Euro Bußgeld, wenn Fahrgäste oder Kunden nicht eine solche oder mindestens gleichwertige Maske aufsetzen. In der ersten Woche der Maskenpflicht wurde die neue Regelung bereits von den allermeisten Kunden und Fahrgästen befolgt, wie Betreiber und Verbände versicherten.

Die bayerische Polizei wird nach Angaben aus dem Innenministerium die Einhaltung der Maskenpflicht im Nahverkehr «verstärkt kontrollieren» - zudem soll es auch Kontrollen der Betreiber geben. Die Bußgelder dürfen allerdings nur von der Polizei oder Ordnungsdiensten verhängt werden.

Im Einzelhandel sieht das Innenministerium die Kontrolle der Maskenpflicht als Aufgabe der Betreiber. Die Polizei werde im Einzelfall aber «natürlich bei der Durchsetzung der verschärften Maskenpflicht» helfen. Besondere Sicherheitsmaßnahmen sind laut Handelsverband Bayern nicht geplant. In der Kulanzwoche habe es keine größeren Probleme gegeben und die Kunden seien bereits fast ausnahmslos mit den geforderten Masken gekommen.

Seit vergangenem Montag gilt in allen Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr in Bayern eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken zum Schutz vor dem Coronavirus. Auch vergleichbare oder höhere Standards sind erlaubt. Das Innenministerium nennt konkret: FFP3, N95, P2, KF94, DS und KN95. Masken dieser Kategorien schützen - sofern korrekt getragen - besser vor dem Coronavirus als Stoffmasken, besonders auch den Träger selbst.

Die neue Regelung hat teilweise zu erhöhten Preisen für FFP2-Masken und Engpässen in einzelnen Geschäften geführt. Die Versorgung sei aber gesichert, versicherten Innenministerium, Handelsverband und Apothekerverband zuletzt.

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