Dresden (dpa/sn) - Mehrere Sachverständige haben bei einer Anhörung zum sächsischen Doppelhaushalt steigende Personalkosten in der Landesverwaltung kritisiert. Rechnungshofpräsident Karl-Heinz Binus schlug am Montag den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses im Landtag einen Kassensturz vor. Mit dem Regierungsentwurf zum Haushalt für die Jahre 2021 und 2022 sei kein Stellenentwicklungsplan verbunden. Nun wolle man die Personalausgaben auf fast 5,5 Milliarden Euro steigern - innerhalb der drei vorherigen Doppeletats ein Anstieg von rund 18 Prozent. Schon im letzten Doppelhaushalt habe die Personalausstattung um zehn Prozent über der anderer Flächenländer gelegen: "Braucht der Freistaat wirklich weitere 2000 neue Stellen in der Verwaltung", fragte der oberste Rechnungsprüfer des Landes.

Ähnlich argumentierte Andre Jacob, Geschäftsführer des Sächsischen Landkreistages. Obwohl es ab 2023 eine zwei Milliarden Euro große Deckungslücke im Haushalt geben solle, wachse der Personalhaushalt weiter. Dies habe keine Vorbildwirkung für Kommunen. Sachsen müsse sich auch fragen, wie es die Neuverschuldung finanziere. Der Landtag hatte im April 2020 einer Kreditaufnahme von bis zu sechs Milliarden Euro zugestimmt, um die Folgen der Corona-Pandemie zu finanzieren. Sachsen müsse sich nun die Frage stellen, was man sich überhaupt noch leisten könne: "Erst die Pflicht, dann die Kür", forderte Jacob.

Thomas Meyer, Präsident des Bundes der Steuerzahler, erinnerte daran, dass Sachsen Anfang der 2000er Jahre die Zahl der Landesdiener von damals 90 000 auf 70 000 senken wollte. Jetzt lande man wieder bei 94 000: "Ich lasse einfach nur mal diese Zahlen wirken, ohne das weiter zu kommentieren, um zu zeigen, hier muss man im Zweifelsfall umdenken." Auch der Wirtschaftswissenschaftler Joachim Ragnitz widmete sich den Auswirkungen hoher Personalkosten. Dies schränke die Handlungsmöglichkeiten bei anderen Ausgabepositionen ein.

Klaus-Dieter Barbknecht, Rektor der Bergakademie Freiberg, sprach bei der öffentlichen Anhörung für die Landesrektorenkonferenz. Durch die Corona-Pandemie seien die Drittmittelprojekte der Wirtschaft deutlich zurückgegangen. Das bringe die Hochschulen in eine schwierige Lage. Es sei zu befürchten, dass die im Haushalt vorgesehenen Mittel nicht ausreichten, um den Erhalt und den Ausbau der hochschuleigenen Infrastruktur abzusichern. Dabei stehe man im Wettbewerb mit anderen Ländern. Für die Entwicklung Sachsens sei es dringend erforderlich, sich bundesweit in der Spitzengruppe zu bewegen.

Am Vormittag ging es bei der Anhörung um das Haushaltsbegleitgesetz. Dabei forderte die Arbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft eine Gleichbehandlung mit den staatlichen Schulen bei der Verbeamtung von Lehrern und deren Bezahlung. Auch Freie Schulen sollten sich auf diese Weise Lehrer "sichern" dürfen, sagte der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft, Siegfried Kost. Man könne mit den staatlich-kommunalen Schulen weder bei den sozialen Vorteilen der Verbeamtung noch beim Gehalt konkurrieren. Denn es gebe nach wie vor einen Abschlag von zehn Prozent auf die Personalkosten. Auf dem Arbeitsmarkt finde man so nur schwer Personal.

Der Haushaltsentwurf der Regierung sieht für 2021 und 2022 Ausgaben von 21,2 Milliarden Euro beziehungsweise und 21,7 Milliarden vor. Damit liegen die Ausgaben trotz drohender Steuerausfälle sogar etwas über denen des letzten Doppelhaushalte.

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Drs. 7/4900 Haushaltsgesetz

Drs. 7/4901 Haushaltsbegleitgesetz