Im Prozess zwischen der AfD und dem Bundesverfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht im Berufungsverfahren rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Zur Begründung gab der Vorsitzende Richter Gerald Buck an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und würden keine Beweise erbringen. Andere Anträge seien als reine Ausforschungsanträge zum Nachteil des Verfassungsschutzes zu verstehen und damit abzulehnen. Vorangegangen war eine mehrstündige Beratung durch den zuständigen 5. Senat des Gerichts.

Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben. Das Gericht sah ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Gericht sieht ausreichend Beweise für Extremismus

Mit den abgelehnten Beweisanträgen wollte die AfD unter anderem vermeintliche Fehler des Verwaltungsgerichts Köln, der zuständigen Vorinstanz, beweisen. Auch die These, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei politisch motiviert, meinte die AfD mit den Beweisanträgen belegen zu können.

Doch das Gericht lehnte die Anträge als unerheblich ab. Bei anderen handelte es sich demnach um reine Ausforschungsanträge zum Nachteil des Verfassungsschutzes. Auch seien "die in den Anträgen aufgestellten Tatsachenbehauptungen" teilweise "aus der Luft gegriffen." Der Vorsitzende Richter Buck machte wiederholt deutlich, dass es genügend Hinweise gebe, die auf Bestrebungen der AfD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung hinweisen würden.

Ebenfalls scheiterte die AfD am Prozesstag vom heutigen Montag mit dem Versuch, die Beweisanträge vorlesen zu lassen. Das lehnte der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts ab, die Beweisanträge wurden schriftlich zu Protokoll genommen.

Das Oberverwaltungsgericht unterbrach die Sitzung bis zum nächsten Termin am 6. Mai. Die Anwälte der AfD kündigten unter Protest weitere Schritte an. Wann es ein Urteil geben wird, ist derzeit nicht abzusehen. Bis Juli sind weitere Termine angesetzt. In den bisherigen mündlichen Verhandlungen hatte die AfD seit dem Auftakt im März auf Zeit gespielt. So hatten ihre Anwälte wiederholt Befangenheitsanträge an das Oberverwaltungsgericht gerichtet.

Auch Spionageaffäre kommt auf

Auch die Affäre um einen wegen mutmaßlicher Spionage für China verhafteten Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah war Thema vor Gericht. Anwälte der AfD warfen dem Verfassungsschutz auf Länderebene vor, den in Untersuchungshaft sitzenden Mann früher als Verbindungsmann im Umfeld des AfD-Spitzenkandidaten eingesetzt zu haben.

Der Anwalt des Bundesamts für Verfassungsschutz, Wolfgang Roth, wies diese Vorwürfe als absurd zurück. Zwar könne er sich zu dem Tatverdächtigen aus nachvollziehbaren Gründen nicht äußern. Aber da der Tatverdächtige nie Mitglied eines Landes- oder Bundesvorstandes der AfD gewesen sei, sei es nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts unerheblich, ob der Verfassungsschutz den Mann zur Informationsbeschaffung genutzt habe.