Es war ein Sprung ins Ungewisse, als sich die Spitzen der Republik Ende September 1951 in Karlsruhe versammelten. Niemand konnte ahnen, was aus dem Bundesverfassungsgericht werden würde, zu dessen festlicher Eröffnung sowohl Bundespräsident Theodor Heuss als auch Kanzler Konrad Adenauer aus Bonn gekommen waren. Noch verfügte das Gericht nur über ein paar eilig hergerichtete Räume, noch trugen die 23 Richter und die einzige Richterin, Erna Scheffler, auch nicht die feuerwehrroten Roben, die heute ihr Erkennungszeichen sind. Nicht einmal eine eigene Bibliothek gab es: Zur Lektüre mussten die Richter hinübergehen zum benachbarten Bundesgerichtshof. Und für Heimreisen sollte ihnen nur einmal im Vierteljahr eine Bahnfahrt dritter Klasse erstattet werden. Wenig sprach dafür, dass aus diesen bescheidenen Anfängen einmal eines der mächtigsten Gerichte der Welt werden würde, eine prägende Kraft der Bonner und der Berliner Republik.