Im Cum-Ex-Prozess hat das Landgericht Bonn einen weiteren Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Das ehemalige Vorstandsmitglied der Varengold Bank wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt, wie das Gericht mitteilte. Zudem soll der Angeklagte 1,5 Millionen Euro zahlen, die er mit Cum-Ex-Geschäften einnahm.

Vor dem Landgericht Bonn waren oder sind insgesamt elf Menschen im Cum-Ex-Steuerskandal angeklagt, das Urteil am Dienstag war das achte. Bereits im Dezember 2022 war der Anwalt Hanno Berger zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er gilt als eine Schlüsselfigur der Cum-Ex-Geschäfte. Banken und Investoren prellten den Staat damit jahrelang um Milliarden.

Angeklagter legte Geständnis ab

Das frühere Vorstandsmitglied sei zwischen Herbst 2009 und Dezember 2011 in vier Fällen maßgeblich an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen, urteilte das Landgericht Bonn. Demnach wurden Steuererstattungen in Höhe von mehr als 215 Millionen Euro beantragt. Mehr als 93 Millionen Euro seien zu Unrecht ausgezahlt worden. Der Angeklagte habe in Höhe von 1,5 Millionen Euro persönlich profitiert.

Das Urteil ist Ergebnis einer Übereinkunft: Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab. Zeugen hätten die Aussagen bestätigt, teilte das Gericht mit.

Cum-Ex-Deals bezeichnen die Praxis, rund um einen Stichtag der Dividendenzahlung herum Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch zu verschieben und sich so eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach vom Fiskus erstatten zu lassen. Durch diese Geschäfte ist dem deutschen Staat ein Schaden von geschätzt mindestens zehn Milliarden Euro entstanden. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

Kurz erklärt - Wie der Cum-Ex-Steuerskandal abgelaufen ist Es ist der wohl größte Steuerskandal der deutschen Geschichte. Wie Banken und Anwälte Milliarden entwendeten, zeigen wir in diesem Video.