War „nur“ Notwehr

Vier Monate bedingte Haft für einen Messerstich

Oberösterreich
26.01.2023 19:00

Aus Mordversuch in einem Taxi wurde Notwehr. Vor dem Bezirksgericht in Gmunden (Oberösterreich) wurde ein heute 20-Jähriger für schuldig gesprochen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Im Mai 2022 kam es in einem Taxi in Vorchdorf zu einem Streit, der mit einem Messerstich endete. Ein damals 19-jähriger Deutscher aus Vorchdorf saß daraufhin drei Monate in Untersuchungshaft, die Ermittlungen liefen wegen Mordversuchs. Doch dann die Wende – es war Notwehr. Am Donnerstag musste sich der Angeklagte „nur“ wegen fahrlässiger Körperverletzung durch übermäßige Notwehr und unterlassene Hilfeleistung vor dem Bezirksgericht Gmunden verantworten.

U-Haft von Geldstrafe abgezogen
Vor dem Prozess erklärte der Anwalt, dass sich sein Mandant „nicht schuldig“ bekennen wird. Doch vor der Richterin gab es erneut eine Wendung. In Absprache mit seinem Anwalt bekannte sich der jetzt 20-Jährige doch schuldig. „Das war das Beste für meinen Mandaten. Sonst wäre der Fall zurück ans Landesgericht geschickt worden“, erklärt Lampl.

Der Angeklagte, das Opfer, die Taxifahrerin und zwei weitere Zeugen schilderten ihre Version. Das Opfer konnte sich kaum an den Vorfall erinnern, war zu dem Zeitpunkt stark betrunken. Schlussendlich wurde der Angeklagte schuldig gesprochen und fasste vier Monate bedingt sowie eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je vier Euro aus. Da er drei Monate in U-Haft gesessen war, wurde die Höhe der Geldstrafe auf 180 Tagessätze reduziert.

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