Der Mann war im Juni 2022 in einem ersten Prozess zunächst wegen Mordes verurteilt worden. Damals verhängte das Landgericht eine Haftstrafe von 13 Jahren. Es ordnete ebenfalls die Unterbringung in einer Psychiatrie an. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber später weitgehend auf.
Die dortigen Richterinnen und Richter zweifelten dabei nicht daran, dass der heute 30 Jahre alte Mann der Täter ist. Was das Landgericht dazu feststellte, blieb bestehen. Demnach hatte der Angeklagte im September 2021 mit der jungen Frau Sex haben wollen. Als sie seine Annäherungsversuche zurückwies, tötete er sie mit mehreren Messerstichen. In dem zweiten Prozess ging es seit November um die Fragen der Schuldfähigkeit des Angeklagten und die Einordnung der Tat als Mord oder Totschlag.