Der Deutsche Richterbund (DRB) sieht schwerwiegende Lücken in dem neuen Cannabisgesetz und fordert Nachbesserungen von der Bundesregierung. "Weil die Ampelkoalition die auf Cannabis-Straftaten bezogenen Ermittlungsmöglichkeiten gegenüber der alten Rechtslage enger gefasst hat, kann selbst der Handel mit Hunderten Kilo Cannabisprodukten unter Umständen nicht mehr bestraft werden", sagte DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Als Beispiel nannte Rebehn einen Fall vor dem Landgericht Mannheim. Dort sei ein Angeklagter vom Vorwurf der illegalen Einfuhr von 450 Kilogramm Marihuana freigesprochen worden, weil ein Rückgriff auf seine entschlüsselten Chatnachrichten infolge des Cannabisgesetzes nicht mehr zulässig gewesen sei.

"Cannabisgesetz reißt Regelungslücken"

"Das Cannabisgesetz reißt Regelungslücken, vor denen viele Experten bereits im Gesetzgebungsverfahren eindringlich gewarnt haben", kritisierte Rebehn. Das erklärte Ziel des Gesetzes sei schließlich, "Drogenkriminalität einzudämmen, nicht Dealern das Geschäft zu erleichtern".

Der Richterbund hatte bereits vor Inkrafttreten der Teillegalisierung vor dem Gesetz gewarnt. Anders als der DRB und Polizeigewerkschafter hatte die Ampelkoalition argumentiert, das Gesetz schaffe eine Entlastung der Strafverfolgungsbehörden.

Vehement gegen die Cannabislegalisierung gestellt hatten sich auch CDU und CSU. Die bayerische Landesregierung beschloss zuletzt, das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten zu verbieten.