Dem Thüringer AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke droht erneut juristischer Ärger. Die Staatsanwaltschaft Gera prüft derzeit, ob sie in zwei Verfahren die Aufhebung von Höckes
Immunität beim Thüringer Landtag beantragt. Derzeit gebe es zu beiden
Sachverhalten Vorermittlungen gegen den 52-Jährigen, sagte ein Sprecher
der Staatsanwaltschaft Gera der Nachrichtenagentur dpa. Wenn diese
abgeschlossen seien, werde die Staatsanwaltschaft entscheiden, "ob ein
Antrag auf Aufhebung der Immunität bei dem Justizausschuss des Thüringer
Landtages zu stellen ist". Erst dann wäre eine tatsächliche Strafverfolgung samt Ermittlungen möglich.
Höcke selbst will zu den Vorermittlungen in den beiden Verfahren derzeit keine Stellung beziehen. "Björn Höcke
wird sich zu diesem Sachverhalt zunächst nicht äußern", teilte sein
Büroleiter mit. Die Thüringer AfD wird vom
Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und
beobachtet.
Zwei Reden in Gera im Fokus der Vorermittlungen
Nach Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft geht es in einem der Vorermittlungsverfahren um eine Rede Höckes im Rahmen eines Bürgerdialogs am 18. Januar 2024 in Gera. Dabei habe er sich über eine Aktion in Leipzig geäußert, bei der kurz zuvor mehrere Tausend Menschen gegen die AfD protestiert hatten. "Geprüft wird diesbezüglich, ob die Tatbestände der Volksverhetzung oder der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gegeben sein könnten." Welche Passagen der Rede im Einzelnen geprüft würden, sagte der Sprecher nicht.
Nach dpa-Informationen beziehen sich die Vorermittlungen insbesondere auf die damalige Aussage Höckes in dieser Rede, dieser Protest habe ausgesehen wie die Fackelmärsche der Nationalsozialisten 1933. Weiter sagte Höcke damals: "Deutschland ist im Jahr 2024 keine funktionierende Demokratie mehr."
Das andere Vorermittlungsverfahren zielt nach den Angaben des Sprechers auf eine Rede Höckes am 3. Oktober 2022 in Gera. Dabei würden dessen Aussagen zum Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine geprüft, sagte der Sprecher. Auch hier geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung.
Prozesse in Halle und Mühlhausen
Höcke muss sich seit Kurzem wegen einer anderen Rede vor dem Landgericht Halle verantworten. Er soll im Mai 2021 in Merseburg die SA-Losung "Alles für Deutschland" verwendet haben. Die Staatsanwaltschaft Halle wirft ihm vor, das Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation öffentlich verwendet zu haben. Höcke bestreitet, gewusst zu haben, dass es sich bei dem Ausspruch "Alles für Deutschland" um einen Leitsatz der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) gehandelt hat. In Thüringen wird er sich zudem vor dem Landgericht Mühlhausen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten müssen. Die Anklage wurde bereits zugelassen, Prozesstermine stehen aber noch nicht fest.
Thüringer Landtagsabgeordnete genießen Immunität, also Schutz vor Strafverfolgung. Die Ermittlungsbehörden dürfen gegen sie grundsätzlich erst dann vorgehen, nachdem der Justizausschuss des Parlaments Ermittlungen gegen sie genehmigt hat.
Dem Thüringer AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke droht erneut juristischer Ärger. Die Staatsanwaltschaft Gera prüft derzeit, ob sie in zwei Verfahren die Aufhebung von Höckes
Immunität beim Thüringer Landtag beantragt. Derzeit gebe es zu beiden
Sachverhalten Vorermittlungen gegen den 52-Jährigen, sagte ein Sprecher
der Staatsanwaltschaft Gera der Nachrichtenagentur dpa. Wenn diese
abgeschlossen seien, werde die Staatsanwaltschaft entscheiden, "ob ein
Antrag auf Aufhebung der Immunität bei dem Justizausschuss des Thüringer
Landtages zu stellen ist". Erst dann wäre eine tatsächliche Strafverfolgung samt Ermittlungen möglich.