Der Bundestag hat für die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten härtere Gesetze beschlossen. Demnach machen sich Abgeordnete künftig strafbar, die ihre Stellung und das Prestige ihres Mandats nutzen, um gegen Bezahlung Einfluss zu nehmen, etwa auf Ministerien. Ihnen und ihren Auftraggebern droht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. 

Damit ziehen die Parlamentarier eine Konsequenz aus der Maskenaffäre während der Coronapandemie. Trotz ihres Fehlverhaltens blieben die Hauptbeschuldigten in den Verfahren straffrei, weil ihre Vergehen nicht vom Paragrafen 108 erfasst worden waren.

Der Bundestag beschloss deshalb nun mit den Stimmen der Regierungsparteien SPD, Grünen und FDP sowie der AfD, einen zusätzlichen Paragrafen 108f ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Er erfasst "unzulässige Interessenwahrnehmung" als Straftatbestand. Das Gesetz gilt auch für Abgeordnete in Landtagen und im Europaparlament sowie für Mitglieder der parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation. 

Die CDU/CSU-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung. Als Grund dafür nannte sie, dass sie manche der enthaltenen Formulierungen als zu unscharf ansehe.

Bislang war Strafbarkeit an parlamentarische Tätigkeit geknüpft

Laut dem bisherigen Recht machten sich Abgeordnete nur dann strafbar, wenn sie für ein konkretes Verhalten im Parlament Geld oder andere Vorteile kassierten – etwa für eine Rede oder ein bestimmtes Abstimmverhalten. Mit der Gesetzesänderung wird die Strafbarkeit auf solche Fälle ausgeweitet, die nichts mit der eigentlichen Arbeit im Bundestag zu tun haben.

SPD, Grüne und FDP reagierten mit ihrem Vorstoß vor allem auf die Maskenaffären früherer CSU-Abgeordneter. Diese hatten in der Frühphase der Coronapandemie dem Staat Maskengeschäfte vermittelt und dafür selbst Millionenprovisionen kassiert. Gegen sie wurde später wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt. Sie konnten dafür nach der bisher geltenden Rechtslage aber nicht bestraft werden. Die Ampelparteien hatten daher in ihrem Koalitionsvertrag eine Rechtsverschärfung vereinbart.