Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hat sich am ersten Verhandlungstag in dem Prozess wegen Verwendung einer SA-Losung nicht zu dem Vorwurf geäußert. Sein Mandant werde sich vor dem Landgericht Halle erst später äußern, sagte einer seiner Verteidiger. Dann werde er auch Fragen der Staatsanwaltschaft beantworten.
Höcke wird vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und
terroristischer Organisationen verwendet zu haben. In zwei Reden soll er eine
verbotene Losung der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA), der
paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, genutzt haben. Der frühere
Geschichtslehrer Höcke hatte kurz vor Beginn des Prozesses bestritten, von der
Strafbarkeit des Ausspruchs gewusst zu haben. Seine Wortwahl hatte er verteidigt. Das Strafmaß liegt zwischen einer
Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Kurz vor Beginn des Prozesses war der Umfang der Anklage gegen Höcke noch geändert worden. Die Kammer habe beschlossen, die Anklagepunkte zur Verwendung der verbotenen Parole "Alles für Deutschland" in Gera wieder von dem Fall in Merseburg abzutrennen, sagte eine Gerichtssprecherin. Die neue Verteidigung von Höcke habe noch keine Einsicht in die Akten zum Vorfall in Gera und deshalb nicht ausreichend Zeit gehabt, sich auf die Verhandlung vorzubereiten. Zunächst soll demnach nur die Rede in Merseburg Gegenstand der Hauptverhandlung sein.
Höcke wiederholte die Losung
Ausgangspunkt für die Anklage war die Rede in Merseburg im Mai 2021. Das Gericht hatte erst am vergangenen Freitag entschieden, die Anklage um die Punkte zur Rede in Gera im vergangenen Dezember zu ergänzen.
Bei der Rede in Merseburg soll Höcke gesagt haben: "Alles
für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland." Der
damalige sachsen-anhaltische Grünenchef Sebastian Striegel erstattete Anzeige
gegen den AfD-Politiker und verwies auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen
Dienstes des Bundestags, demzufolge das Verwenden der Formulierung "Alles für
Deutschland" im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar ist. Im
vergangenen Dezember soll Höcke die Losung dann erneut bei einer Veranstaltung der AfD im thüringischen Gera verwendet haben. Die juristischen Folgen aus seinem Auftritt in
Merseburg waren da bereits Thema in den Medien. In Gera soll Höcke als Redner
den Angaben zufolge den ersten Teil "Alles für" selbst gesprochen und das
Publikum durch Gesten animiert haben, "Deutschland" zu rufen.
Demonstrationen vor dem Gericht
Zum Prozessauftakt versammelten sich vor dem Justizzentrum in Halle mehrere Demonstranten, um gegen die AfD zu protestieren. Sie trugen Plakate wie "AfD stoppen" und "Björn Höcke ist ein Nazi". Zu der Kundgebung aufgerufen hatte die Initiative Halle gegen Rechts.
Höcke, der als Spitzenkandidat der Thüringer AfD bei der Landtagswahl am 1. September antritt, wird sich nicht nur in Halle einem Prozess stellen müssen. Auch am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde eine Anklage zugelassen. Dabei geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung. Ermittlungen gegen Björn Höcke gab es bereits mehrfach. In Halle muss er sich nun aber erstmals vor Gericht verantworten.
Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hat sich am ersten Verhandlungstag in dem Prozess wegen Verwendung einer SA-Losung nicht zu dem Vorwurf geäußert. Sein Mandant werde sich vor dem Landgericht Halle erst später äußern, sagte einer seiner Verteidiger. Dann werde er auch Fragen der Staatsanwaltschaft beantworten.
Höcke wird vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und
terroristischer Organisationen verwendet zu haben. In zwei Reden soll er eine
verbotene Losung der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA), der
paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, genutzt haben. Der frühere
Geschichtslehrer Höcke hatte kurz vor Beginn des Prozesses bestritten, von der
Strafbarkeit des Ausspruchs gewusst zu haben. Seine Wortwahl hatte er verteidigt. Das Strafmaß liegt zwischen einer
Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.