Die Koalition hat sich auf Verbesserungen für Mieter und Immobilienkäuferinnen geeinigt. Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse solle nun bis Ende 2025 gelten. Dies teilten Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Bauminister Horst Seehofer (CSU) mit.

Die Regelung zur Mietpreisbremse wird zudem zugunsten der Mieterinnen und Mieter verschärft. Der Mietendeckel schreibt in von den Ländern festgelegten Gebieten vor, dass bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Der Berechnungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete soll nach dem Willen der Koalition zudem von vier auf sechs Jahre ausgeweitet werden. "Das dämpft natürlich das Niveau bei den Mieten", sagte Seehofer.

Mieter sollen außerdem im Nachhinein zu viel gezahlte Miete vom Vermieter zurückfordern können. Geplant ist ein Zeitraum von rückwirkend 30 Monaten. Derzeit müssen sie eine überhöhte Miete erst ab dem Zeitpunkt erstatten, ab dem ein Mieter eine Verletzung der Mietpreise gerügt hat.

Neue Regelungen bei Eigentumserwerb durch Makler

Beim Kauf von Wohneigentum ist eine Änderung bei den Maklergebühren geplant. So soll derjenige, der den Makler nicht beauftragt hat, höchstens 50 Prozent der Gebühren zahlen müssen – und erst dann, wenn der Auftraggeber seinen Anteil bezahlt hat. In der Regel werden Makler vom Verkäufer einer Immobilie beauftragt. Diese müssten dann also mindestens die Hälfte der anfallenden Gebühren selbst tragen. Lambrecht sagte, so solle bewirkt werden, "dass diese Kosten nicht beim Käufer hängen bleiben". 

Der Koalitionsausschuss soll im Anschluss noch eine Vielzahl von anderen Themen besprechen. Unter anderem wollen die Beteiligten über die Grundrente und den Solidaritätszuschlag sprechen.