Ein Getränkemarktmitarbeiter aus Augsburg ist wegen Betrugs mit Pfandbons im Wert von 3400 Euro zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 23-Jährige hatte sich selbst immer wieder Leergut-Quittungen ausgestellt, ohne entsprechende Flaschen abgegeben zu haben. Anschließend zahlte sich der Mann die Beträge an der Kasse aus.

Wegen Betrugs wurde der Beschuldigte am Dienstag vom Amtsgericht Augsburg zu sieben Monaten verurteilt, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatte der 23-Jährige ein Geständnis abgelegt. Zudem wird die Schadenssumme bei dem Angeklagten eingezogen.

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