Die Gefängnisleitung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Vechta hat die Haftbedingungen für die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette gelockert. Die 65-Jährige werde nicht mehr von anderen Gefangenen abgesondert, sagte ihr Rechtsanwalt Lukas Theune dem Spiegel. "Sie darf nun auch Kontakt zu anderen Untersuchungsgefangenen haben, nicht jedoch zu Strafgefangenen", sagte Theune.

Weil Klette auch nicht mehr als suizidgefährdet gelte, werde ihre Zelle in der Justizvollzugsanstalt Vechta auch nicht mehr per Video überwacht und sie dürfe nun auch einen Kugelschreiber haben, heißt es in dem vom Anwalt bestätigten Spiegel-Bericht. Bislang war ihr das nicht erlaubt, weil sie sich damit nach Einschätzung der Anstaltsleitung hätte verletzen können.

"In ihrem neuen Haftraum hat sie auch kein Lochblech mehr vor dem Fenster, das ihr das Tageslicht nahm", zitiert der Spiegel Theune. Ende März hatte er die Haftbedingungen seiner Mandantin kritisiert und gesagt, sie werde komplett isoliert.

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Die Jagd nach den ehemaligen RAF-Terroristen
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Seit ihrer Festnahme in Berlin lebte Klette im Gefängnis abgeschieden von anderen Gefangenen. Anfang April entschied ein Ermittlungsrichter, dass auch die Videoüberwachung der Zelle zulässig sei. Klette sei zwar von anderen Häftlingen getrennt, es gebe aber andere Gesprächsmöglichkeiten, sie sei nicht isoliert. Das Justizministerium teilte damals mit, die JVA sei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine erhöhte Fluchtgefahr bestehe.

Klette werden versuchter Mord, Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle mit Schusswaffengebrauch vorgeworfen. Sie gehörte wie ihre Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub der sogenannten dritten Generation der linksextremistischen RAF an. Nach Garweg und Staub wird weiter gefahndet.

1998 erklärte sich die RAF, die bis 1991 zahlreiche Anschläge verübt und Menschen getötet hatte, für aufgelöst.