Die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg ist nach einer Blockadeaktion im März wegen zivilen Ungehorsams zu einer Geldstrafe von 6.000 Kronen (512 Euro) verurteilt worden. Ein Gericht in Stockholm verhängte die Strafe und ordnete zusätzlich die Zahlung von umgerechnet 85 Euro Schadenersatz und Zinsen an.

Thunberg war bei einer Protestaktion am 12. und 14. März von der Polizei weggetragen worden, da sie sich geweigert hatte, den Haupteingang des Parlaments in Stockholm zu verlassen. Diesen hatte sie mit einer kleinen Gruppe weiterer Aktivistinnen und Aktivisten über mehrere Tage blockiert. 

Thunberg selbst hatte den Vorwurf des zivilen Ungehorsams in beiden Fällen bestritten, wie ein Journalist aus der Verhandlung berichtete. Sie begründete ihr Verhalten damit, dass es "einen Klimanotstand gab und gibt". In einer Notsituation hätten alle die "Pflicht zu handeln". Die derzeitigen Gesetze würden statt der Menschen und den Planeten die Rohstoffindustrie schützen. Das solle nicht der Fall sein, sagte die 21-Jährige beim Verlassen des Gerichtssaals.

Kritik an der Klimaaktivistin

Es ist nicht die erste Verurteilung Thunbergs. Bereits im Juli und im Oktober 2023 wurde sie in Schweden wegen zivilen Ungehorsams bei ähnlichen Protesten zu Geldstrafen verurteilt.

Als 15-jährige Schülerin begann Greta Thunberg damit, sich aus Protest für mehr Klimaschutz freitags vor das Stockholmer Parlament zu setzen. Innerhalb weniger Monate formte sich aus ihrem Schulstreik die globale Protestbewegung Fridays for Future. Thunberg beendete nach ihrem Abschluss ihre Schulstreiks und nimmt seitdem regelmäßig an Klimaprotesten und anderen Demonstrationen teil. Im Zuge des Gaza-Krieges stand sie wegen antiisraelischer Aussagen allerdings auch vermehrt in der Kritik.