Die Innenminister der Länder haben sich gegen das von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) favorisierte sogenannte Quick-Freeze-Verfahren zur Speicherung von Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken ausgesprochen. Sie fordern zum besseren Schutz vor Kindermissbrauch mehr Vorratsdatenspeicherung, die allerdings europarechtskonform umgesetzt werden müsste. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) kritisierte als Vorsitzender der Innenministerkonferenz, beim Quick-Freeze-Verfahren könnten keine Daten auf Vorrat gespeichert werden. 

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten sich für eine neue rechtskonforme Regelung für eine anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation ausgesprochen. Die Ampelparteien verständigten sich in der vergangenen Woche aber auf das Quick-Freeze-Verfahren. Dabei werden die Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung wie Mord oder Totschlag besteht.

Die Frage der Speicherung von IP-Adressen wurde laut Bundesinnenministerium aber noch ausgeklammert: Während Faeser für die Speicherung eintritt, lehnt Buschmann sie ab. Es geht bei der Regelung um eine Abwägung von Datenschutzgesichtspunkten und Befugnissen der Sicherheitsbehörden.

Streit um Vorratsdatenspeicherung

Die geplante Einführung von Quick Freeze widerspreche der Einschätzung der Länder, sagte Stübgen. "Wir verzeichnen seit Jahren einen stetigen Anstieg im Bereich des Kindesmissbrauchs", sagte er. Das Strafrecht reiche zur Abschreckung nicht aus. Derzeit könnten jährlich viele Tausend Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen von Kindern nicht weiterverfolgt werden, sagte Stübgen.

Auch das Bundeskriminalamt war zu der Einschätzung gekommen: "Für die Identifizierung eines noch unbekannten Tatverdächtigen selbst bietet das Quick-Freeze-Verfahren keinen Nutzen, sofern die relevanten Daten zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens nicht mehr oder unvollständig gespeichert sind." 

Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte festgestellt, dass die aktuelle deutsche Regelung nicht mit EU-Recht vereinbar ist.

Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dürfen Kommunikationsdaten von Bürgerinnen und Bürgern – also, wer wann wo mit wem telefoniert, SMS oder E-Mails ausgetauscht hat – nicht ohne Anlass gespeichert werden. Eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung der Daten ist aber bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit möglich. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität könne auch eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich sein, schrieb das Gericht.