Die Jobcenter haben im vergangenen Jahr 15.777 Bürgergeldempfängern wegen der Ablehnung von Arbeitsangeboten oder des Abbruchs einer Arbeit oder Ausbildung den Regelsatz gekürzt. Das berichtet das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit. Die Zahlen beziehen sich demnach auf den Zeitraum von Februar bis Dezember 2023.

Etwa 5,5 Millionen Menschen in Deutschland erhalten Bürgergeld, davon gelten 3,9 Millionen als erwerbsfähig. Demnach wurde der Regelsatz bei etwa 0,4 Prozent der erwerbsfähigen Bürgergeldbezieher gekürzt.

Kritik an Verschärfung

Das Bundeskabinett hatte im Januar Verschärfungen beim Bürgergeld beschlossen. So sollen Jobcenter Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. Auch Aus- und Weiterbildungen sind dabei inbegriffen. 

Da die vom RND zitierten Daten aus dem Dezember stammen, basieren die Leistungsminderungen auf der alten Gesetzeslage. Wahrscheinlich wird auf Basis der neuen Gesetzeslage aber bei weniger Menschen der Regelsatz komplett gekürzt. "Die Grenzen sind wesentlich enger", sagte ein Sprecher der Arbeitsagentur dem RND über die Anwendung der Sanktionsverschärfung.

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, kritisierte die Verschärfung als "Showpolitik" der Ampel. "Die Zahlen zeigen: Es gibt so gut wie gar keine Totalverweigerer."

Das Bürgergeld gibt es seit dem 1. Januar 2023, es ist der Nachfolger des als Hartz IV bekannten Arbeitslosengelds II. Wie der Vorgänger soll das Bürgergeld die Grundsicherung arbeitsloser Menschen garantieren. Politisch ist das Bürgergeld umstritten, die CDU will eine grundlegende Reform. Ein "Update" des Bürgergelds forderte zuletzt aber auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).