Enkelin angeklagt

82-Jährige als Opfer: „Sie kennt keine Grenzen“

Gericht
02.05.2024 17:00

Oma und Enkelin sitzen sich im Landesgericht Wien gegenüber: Laut Anklage soll die 26-Jährige die Pensionistin ausgeraubt haben. Mit ihrer Aussage will die Großmutter die junge Frau nun vor noch schlimmerem bewahren: „Sie ist in einer Negativspirale, die sich immer weiter dreht.“ Für eine Verurteilung reicht der Tatbestand aber nicht.

Geduldig wartet die 82-Jährige auf ihre Aussage vor dem Verhandlungssaal im Wiener Landesgericht. Die ihr sicherlich nicht leicht fällt. Denn sie sagt im Prozess gegen ihre eigene Enkelin aus – als Opfer. „Das war eine Entscheidung, die ich treffen musste für meine Familie. Es ist schon schlimm genug, dass ich hier als Oma sitzen muss. Sie ist in einer Negativspirale, die sich immer weiter dreht. Deswegen sage ich aus, weil es jetzt vielleicht noch nicht zu spät ist“, erklärt sie der Richterin.

300 Euro von der Großmutter gefordert
Ende Februar besuchte sie die 26-Jährige im Pensionistenheim. „Ich bin, wie öfter, Geld holen gegangen“, erklärt die junge Frau. „Wofür?“, interessiert die Richterin – „Das kann ich Ihnen nicht mehr sagen.“ 300 Euro wollte sie von ihrer Großmutter. So viel Geld hatte die betagte Frau aber nicht in ihrem Heimzimmer. „Dann ist es lauter geworden. Ich wollte für das restliche Geld nicht noch einmal zu ihr kommen“, so die 26-Jährige.

82-Jährige will Enkelin mit belastender Aussage helfen
Laut Anklage soll sie der 82-Jährigen gedroht, sie geschubst haben. Bis sie sich bereiterklärte, mit ihrer Enkelin zu einem Bankomaten zu fahren. „Sie fordert immer. Sie kennt keine Grenzen. Sie braucht Drogen, das ist eindeutig. Und vielleicht wird sie selber erpresst. Ihr Umfeld ist sehr schlecht.“ Das war auch nicht der erste Zwischenfall mit der 26-Jährigen, erzählt die Pensionistin: Seit 13 Jahren muss die ganze Familie immer wieder die Polizei verständigen, mittlerweile hat sie fünf Vorstrafen – zum Prozess wird sie aus der Strafhaft vorgeführt.

Ihre Oma erhofft sich durch ihre Aussage nun eine Änderung, eine Besserung: „So kann es nicht weiter gehen.“ Für eine Verurteilung wegen Raubes reicht der Tatbestand aber nicht aus. Deswegen wird die junge Wienerin nicht rechtskräftig freigesprochen ... 

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