Hatte eine Todesliste

Ungarn: Zwölfjährige sticht Mitschülerin nieder

Ausland
02.05.2024 11:49

Eine Bluttat in einem Klassenzimmer hat die ungarische Öffentlichkeit erschüttert. Am Montagvormittag zog eine zwölfjährige Schülerin ein Messer und stach einer Klassenkameradin, die vor ihr saß, in den Rücken. Das lebensgefährlich verletzte Opfer musste notoperiert werden. Die Täterin wurde verhaftet, sie hatte offenbar weitere Angriffe geplant.

Die Tat hatte sich am Ende der ersten Stunde in der westungarischen Gemeinde Böny ereignet. Ungarische Medien zitierten Augenzeugen – Schülerinnen und Schüler –, die auf die Schreie einer Lehrerin aufmerksam geworden waren und ebenfalls zu flüchten begannen. „Sie forderte uns auf, zu laufen“, erinnerten sich die schockierten Schulkinder im Gespräch mit dem Medium „Telex“ am Tag nach dem Messerangriff.

Was sie erst später erfuhren: Eine Zwölfjährige hatte eine gleichaltrige Mitschülerin in den Rücken gestochen. Die rund 20 Zentimeter lange Klinge durchstach die Lunge und verfehlte das Herz nur knapp. Das Opfer musste mit dem Notarzthubschrauber ins Spital eingeliefert werden. Nach einer Not-OP war das Mädchen wieder außer Lebensgefahr und könnte bereits in knapp einer Woche nach Hause, wenn der Heilungsprozess gut verläuft.

Das Mädchen notierte auf einer Todesliste die Namen jener Schülerinnen und Schüler, die sie ebenfalls umbringen wollte (Symbolbild). (Bild: stock.adobe.com/Egoitz Bengoetxea)
Das Mädchen notierte auf einer Todesliste die Namen jener Schülerinnen und Schüler, die sie ebenfalls umbringen wollte (Symbolbild).

Mädchen hatte Todesliste angefertigt
Doch es hätte noch viel schlimmer kommen können. Denn offenbar besaß die wegen Mordversuchs nun in einer Jugendanstalt untergebrachte Schülerin, eine Liste mit allen Namen ihrer Klassenkameraden. Laut Polizei waren jene Personen rot markiert, die die Verdächtige ebenfalls töten wollte – darunter sollen sich auch der Bruder und zwei Cousinen des Opfers befinden. Über das Motiv ist noch nichts bekannt.

Grundsätzlich beginnt in Ungarn die Strafmündigkeit mit 14 Jahren. Für Straftäter, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, besteht die Sanktionsmöglichkeit in Form von Besserungsanstalten (Jugendstrafanstalt). Ein psychologisches Gutachten ist aber notwendig. Dieses muss belegen können, dass die betroffenen Jugendlichen sich der Schwere ihrer Tat zum Ausführungszeitpunkt bewusst gewesen sind.

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