Kopf schlug auf Boden

Zehn Jahre Haft nach tödlichem Faustschlag

Gericht
30.04.2024 14:08

Ende letzten Augusts kam es in einem Park in Wien-Meidling zu einer folgenschweren Prügelei. Nach nur einem Faustschlag knallt ein 67-Jähriger mit dem Kopf auf den Asphalt, stirbt Wochen später. Ein 33-Jähriger muss dafür nun zehn Jahre ins Gefängnis und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum – er ist gefährlich.

Ein Schlag reichte und der großgewachsene, starke Mann fällt rücklings auf den Asphalt, schlägt mit dem Kopf auf. Knapp acht Wochen später stirbt der 67-Jährige im Krankenhaus an einem Multiorganversagen – das kausal mit dem sogenannten Locked-in-Syndrom, eine fast vollständige Lähmung, zusammenhängen könnte. Verursacht durch diesen einen Schlag. 

Angeklagter eigentlich physisch unterlegen
Deswegen sitzt ein 33-Jähriger nun vor Gericht wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang – mit einer Strafdrohung von bis zu fünfzehn Jahren Haft. Vor der Wiener Richterin sitzt ein fast schmächtiger Angeklagter, seinem Gegner physisch eigentlich unterlegen. „Ich bin nicht davon ausgegangen, dass ich mit meinen 60 Kilogramm einen Mann bewusstlos schlagen kann“, beteuert er, mit dem Ausgang nicht gerechnet zu haben.

Video zeigt, wie Opfer zu Boden geht
Am 28. August letzten Jahres war der Angeklagte im Wilhelmsdorfer Park in Wien-Meidling unterwegs – er erholte sich gerade von einem schweren Parasitenbefall, der Krätze. Der Verstorbene saß mit einer Gruppe an einem Tisch, aß und trank. Weil sie stänkerten, kam es zuerst zu einem verbalen Streit. Was folgt, hält ein Handy-Video fest: Es entwickelt sich eine wilde Prügelei, auch der Angeklagte landet am Boden, wird geschlagen und getreten. „Ich bin auf ärgste Weise eine halbe Minute zusammengeschlagen worden!“, entrüstet er sich, dass der 67-Jährige eigentlich der Aggressor gewesen sei.

§ 86 StGB Körperverletzung mit tödlichem Ausgang

(1) Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig dessen Tod herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

(2) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch fahrlässig dessen Tod herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.

Als die Gruppe von ihm abließ, sich eigentlich zum Gehen abwendete, setzt der 33-Jährige noch zwei Faustschläge. Er bricht dem Opfer die Nase, es fällt ungebremst auf den Beton, bleibt liegen. Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp erstattet Gutachten: Der 67-Jährige erlitt einen Bruch des linken Stirnbeins, mehrere Einblutungen im Gehirn – in Folge führte das zum sogenannten Locked-In-Syndrom. Die Faustschläge des Angeklagten seien jedenfalls kausal für den Tod gewesen, betonte Klupp.

Zehn Jahre Haft für Faustschläge
Das Schöffengericht folgt der Expertise des Gerichtsmediziners. Der 33-Jährige wird wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zu zehn Jahren Haft verurteilt. Und auch dem psychiatrischen Sachverständigen wird Folge geleistet: Der Wiener ist nämlich auch gefährlich, wird deswegen in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Nicht rechtskräftig.

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