Tödlicher Grazer Brand

Justiz bestätigt vier neue Beschuldigte

Steiermark
20.04.2024 11:05

Wie die „Krone“ bereits berichtete, könnte der verheerende Brand in einem Lokal in der Grazer Innenstadt zu Silvester ein juristisches Nachspiel für mehrere Personen haben. Die Justiz bestätigte das am Samstag und sprach von vier aktuell Beschuldigten. Fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung steht im Raum.

Nach dem fatalen Brand im Grazer Café Stern in der Silvesternacht, bei dem eine junge Frau starb und 21 Personen teils schwer verletzt wurden, sind jetzt auch vier Beamte in den Fokus der Ermittlungen gerückt. Konkret geht es um die Frage, ob das Lokal in Sachen Brandschutz kontrolliert und die Einhaltung von Auflagen auch überprüft wurde, bestätigte Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz.

Möglicherweise hätte die Tragödie also verhindert werden können, wie die „Krone“ bereits berichtete. So waren bei den Erhebungen im völlig zerstörten Gastraum teils haarsträubende Brandschutz-Mängel festgestellt worden. Fluchtwege waren verstellt und Feuerlöscher abgelaufen.

Wurde Brandschutz kontrolliert?
Seit längerem wird bereits gegen einen Unbekannten und den Lokalbesitzer ermittelt, nun aber auch seit einigen Monaten die Rolle von zwei Abteilungen des Magistrats Graz untersucht. „Die Staatsanwaltschaft ermittelt in der Frage, ob die regelmäßig wiederkehrenden Überprüfungen in Sachen Brandschutz durchgeführt wurden – hier geht es um die erste Behörde. Bei den Ermittlungen um die zweite Behörde geht es um den Vorwurf, dass nicht kontrolliert wurde, ob Auflagen, die dem Lokalbetreiber auferlegt wurden, auch umgesetzt worden sind“, so Bacher.

21-Jährige starb
Der Brand in dem Lokal in der Grazer Sporgasse war am Neujahrstag gegen 3.30 Uhr im Eingangsbereich ausgebrochen und hatte sich rasch auf Einrichtung und Dekoration ausgebreitet. Neben dem Todesopfer, einer 21-jährigen Frau aus dem Bezirk Mödling, wurden 21 Gäste teilweise sehr schwer verletzt. Eine technische Brandursache konnte noch am Neujahrstag ausgeschlossen werden. Eine fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung steht im Raum.

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