Vom Besitzer „geborgt“

Porsche sah nach Ausfahrt aus wie „Stanniolkugel“

Wien
23.01.2020 15:26

Wegen der Weitergabe von Suchtgift, Widerstandes gegen die Staatsgewalt und unbefugter Inbetriebnahme eines Fahrzeuges ist am Donnerstag ein 35-jähriger Mann am Wiener Straflandesgericht nicht rechtskräftig zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Im Mittelpunkt der Vorwürfe stand eine Ausfahrt mit einem fremden Porsche 911, von dem nur mehr Schrott übrig geblieben war bzw. der laut dem Richter ausgesehen hatte, „wie eine mittelprächtige Stanniolkugel“.

Der Mann, der nach eigenen Angaben mit 18 Jahre damit begann, Kokain zu konsumieren, landete am 24. Jänner 2019 nach einer durchgefeierten Nacht mit zwei Bekannten und einer jungen Dame in der Wohnung eines Begleiters. Als die anderen miteinander intim wurden, habe er seinen Autoschlüssel gesucht, diesen nicht gefunden und daher „mit stillem Einverständnis des Besitzers“ den auf einem Tischchen befindlichen Porsche-Schlüssel an sich genommen, erklärte der Angeklagte.

„Mittelprächtige Stanniolkugel"
Damit fuhr er nach Kärnten, allerdings stellte er nach eigenen Angaben den Sportwagen nach seiner Spritztour vor der Wohnung des Besitzers ab und legte die Schlüssel auf den rechten Vorderreifen. Dies habe er den Besitzer auch wissen lassen. Dafür, dass der Wagen laut Richter Wilhelm Mende mittlerweile „wie eine mittelprächtige Stanniolkugel“ aussieht, hatte er keine Erklärung.

Flucht vor Polizeikontrolle
Das waren aber nicht die einzigen Vorwürfe gegen den 35-Jährigen. Ein Bekannter gab bei seiner Aussage etwa an, von dem Mann Kokain in größeren Mengen erworben zu haben. Zudem sei er am Rücksitz gesessen, als sich der Angeklagte mit einem Pkw, einer Polizeikontrolle entzogen. Damit aber nicht genug: Als der 35-Jährige am 15. Februar wegen Verdachts auf Drogenhandel festgenommen werden sollte, seilte sich der Mann mit zusammengeknoteten Leintüchern aus seiner Wohnung ab.

Mit einem Jahr unbedingter Haft kam der 35-Jährige dann recht milde davon. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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